AGB - Astronautenanzug und Raumanzug mieten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung

Mietverträge kommen zwischen dem Kunden und www.weitkemper.de/weitkemper-shop - Guido Weitkemper, Im Wiesengrund
26, 48356 Nordwalde, zustande. Gemäß § 19 UStG erheben und weisen wir keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerstatus).

Individuelle Vereinbarungen sind immer möglich und werden im Vertrag fixiert.

1. Vertragsabschluss

Mit dem Unterschreiben des Mietvertrages oder Zahlung der Kaution in bar oder auf das Konto von Guido Weitkemper kommt
zwischen dem Kunden und dem Vermieter ein Mietvertrag verbindlich zustande. Mit der Unterschrift/Zahlung der Kaution erkennt
der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Erst nach Eingang/Erhalt der Kaution werden die Gegenstände an den Mieter
verschickt/übergeben. Der Mieter erhält eine Kopie des Einlieferungsbeleges/Sendungsnummer und der Kosten des versicherten
Transportes in der vorher vereinbarten Versicherungshöhe. Der Mieter schickt die Gegenstände in gleicher Höhe versichert an
den Vermieter zurück und belegt auch diesen Transport durch Übersendung der Quittung und der Sendungsnummer.
Sondervereinbarungen möglich. Diese sind auf Seite 1 des Vertrages festgehalten.
Transportkosten in jede Richtung sind vom Mieter zu tragen.

2. Mietpreis/ Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen und werden pro Tag berechnet. Der letzte Tag ist der Tag der
auf der Einlieferungsbestätigung der Zustellerfirma vermerkt ist. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Das bedeutet der
Gegenstand wird morgens abgeholt und vor 18:30 Uhr wieder beim Vermieter oder einer beauftragten Person abgegeben. Bei
Versand werden mindestens 2 Tage berechnet. Weitere Versandzeit wird in Deutschland nicht berechnet. Als Nachweis gilt in
jedem Fall die Sendungsverfolgung/Einlieferungsbeleg/Unterschrift bei Entgegennahme. Abweichungen möglich, diese werden
oben im Vertrag schriftlich fixiert.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der
Zeitraum eines Kalendertages von 08.30 bis 18.30 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter
rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf
Verlängerung der Mietdauer. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen,
berechnet der für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines
höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

4. Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die
Vermietgegenstände sind in einem sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in
ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum
Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem Mitarbeiter
des Vermieters zurückgegeben hat. Der Mieter haftet bei Verletzung von Vertragspflichten für entstehende Schäden wie
Beschädigung und Verunreinigung. Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherheitspflicht gegen Diebstahl. Der Mieter
ist haftbar für Unfallschäden jeglicher Art, die durch äußere Einwirkung vermieteten Gegenstand entstehen, insbesondere

- Schaden in Höhe des deklarieten Wertes bei Totalverlust,
- Wertminderung,
- Gutachterkosten,
- Mietausfall.

Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen dem Vermieter ein
Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Auch wenn
der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Gegenstände nur für Foto
oder Filmaufnahmen einsetzt und nicht für Zwecke für die die Gegenstände hergestellt wurden wie z.B. Fallschirmsprünge aus
Extremhöhen oder ähnliches. Die Gegenstände sind reine Requisiten ohne Funktion. Es sind die meisten Dichtungen und
teilweise Innenanzüge entfernt.

5. Haftungsbeschränkung des Vermieters

Der Vermieter übernimmt für Schäden an der Person Dritter selbst oder dem Eigentum Dritter durch den Mieter oder den
Mietgegenstand keine Haftung. Die Benutzung der zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Für die Richtigkeit an den Mieter weitergegebene zusätzliche Informationen übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
Können Leistungen aus vom Vermieter verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Vermieter bei
Produktionsausfällen oder Verspätungen nicht. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden des
Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Vermieter nicht für zu spät zugestellte
Sendungen. Der Vermieter sendet die Mietartikel am vereinbarten Tag ab wenn keine Selbstabholung erfolgt.

6. Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten zu berechnen:
a) bei Rücktritt vor dem Versenden vor Beginn des Mietzeitraumes bei bereits unterschriebenen Mietvertrag: 50% des
Mietpreises,
b) bei Rücktritt nach dem Versenden sind die Versandkosten und die Mietdauer für einen Tag zu entrichten sowie 50% für die
weitere vereinbarte Mietzeit , sofern die Gegenstände am Empfangstag wieder zum Transport eingeliefert wurden oder an den
Vermieter übergeben wurden.

7. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in einem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8. Mängelanzeige

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel umgehend
anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung gegenüber dem Vermieter ausdrücklich
ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Buchungsvertrages zur
Folge.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Steinfurt


 
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